Hochleistungsdiagnostik auch für gesetzlich krankenversicherte Patienten - FDG-PET/CT

FDG-PET/CT

Hochleistungsdiagnostik auch für gesetzlich krankenversicherte Patienten

PET/CT ist bei onkologischen Erkrankungen mittlerweile weltweit das sensitivste Verfahren in der bildgebenden Diagnostik. Während bei privatversicherten Patienten die Krankenkassen praktisch alle medizinisch sinnvollen Indikationen im onkologischen Bereich übernehmen, hat bei gesetzlich krankenversicherten Patienten der gemeinsame Bundesausschuss den Einsatz von PET/CT in der Onkologie auf bestimmte Indikationen begrenzt:

 

 PET/CT bei bei gesetzlich krankenversicherten Patienten

 

PET/CT ist bei onkologischen Erkrankungen mittlerweile weltweit das sensitivste Verfahren in der bildgebenden Diagnostik. Während bei privatversicherten Patienten die Krankenkassen praktisch alle medizinisch notwendigen Indikationen im onkologischen Bereich übernehmen, hat bei gesetzlich krankenversicherten Patienten der gemeinsame Bundesausschuss den Einsatz von PET/CT in der Onkologie auf bestimmte Indikationen begrenzt:

 

 

 

Zugelassene Indikationen für PET/CT bei gesetzlich versicherten Patienten:

Gundlage g-BA-Beschluss und QS-Vereinbarung KBV/GKV-SV:

Die PET darf für die folgenden Indikationen nach Maßgabe der folgenden Paragraphen dieser Nummer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung als vertragsärztliche Leistung erbracht werden:

 

1. Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.

2. Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.

3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.

4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.

5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.

6. Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms.

7. Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten

- mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren

oder

- mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs.

8. Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.

9. Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen.

10. Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen. 

 

Im Zusammenhang mit § 137e SGB V definierte besondere Qualitätsanforderungen sind zu beachten.

 

Zugelassene Indikationen bei gesetzlich versicherten Patienten, die im Rahmen einer ASV (ambulate spezialärztliche Versorgung) behandelt werden:

1. Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle

PET; PET/CT mit F-18-Fluorodesoxyglukose, radioaktiven Somatostatin-Rezeptor-Liganden bei neuroendokrinen oder gastroenteropankreatischen neuroendokrinen Tumoren

 

- Bei Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren, gastrointestinalen neuroendokrinen Tumoren oder gastrointestinalen  Stromatumoren

 • zur Planung einer potenziell kurativen Lokaltherapie (Strahlentherapie oder Operation) sofern die konventionelle Diagnostik (u.a. CT und/oder MRT) von Abdomen und/oder Thorax abgeschlossen ist und  Fernmetastasen nicht nachgewiesen wurden.

 • wenn in der postoperativen Verlaufskontrolle in der konventionellen Diagnostik (CT, MRT) nicht zwischen Narbengewebe und Lokalrezidiv unterschieden werden kann und für den Fall eines Lokalrezidivs eine Lokaltherapie empfohlen wird.

- Bei Patientinnen und Patienten mit resektablen Leber- oder  Lungenmetastasen eines kolorektalen Karzinoms mit dem Ziel der Vermeidung einer unnötigen Operation

- Bei Patientinnen und Patienten mit Schilddrüsenkarzinom und

 • erhöhtem Tumormarker Thyreoglobulin bzw. Calcitonin und/oder

 • negativer oder unklarer konventioneller Bildgebung, inklusive Radiojod Szintigrafie,  zur Detektion von radiojodrefraktären Läsionen (residueller Tumor, Lokalrezidiv, Lymphknotenmetastasen und Fernmetastasen) und  postoperativ verbliebenem Schilddrüsengewebe mit dem Ziel therapeutische Konsequenzen einzuleiten

 

2. Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren

- Bei Patientinnen mit Ovarialkarzinom im Rezidiv oder V.a. Progression zur Detektion von Lymphknotenmetastasen bzw. einer Peritonealkarzinose, wenn die mit Sonographie, CT und MRT (bei V.a. Fernmetastasierung auch Knochenszintigraphie) erhältlichen Informationen zur Morphologie keine Entscheidung zwischen konkreten Therapieoptionen erlauben und eine patientenrelevante Konsequenz für nachfolgende therapeutische Entscheidungen, Patientenprognose und / oder Lebensqualität erwartet werden kann.

 

3. Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 3: urologische Tumoren

-  68Ga- oder 18F-PSMA-PET;PET/CT bei Patientinnen und Patienten mit urologischen Tumoren

• mit fehlendem Abfall des PSA-Wertes unter 0,2 ng/ml innerhalb von 3 Monaten nach radikaler Prostatektomie eines lokalisierten Prostatakarzinoms (durch 2 Messungen bestätigt)

• mit PSA-Rezidiv nach radikaler Prostatektomie (durch zwei Messungen bestätigter PSA-Wert >0,2 ng/ml) oder nach alleiniger Bestrahlung (durch zwei Messungen bestätigter PSA-Anstieg von >2 ng/ml über den postinterventionellen Nadir) eines lokalisierten Prostatakarzinoms.

Liegt der PSA-Wert > 10 ng/ml sind zuvor zur Tumorlokalisation die konventionellen Untersuchungsverfahren einschließlich Becken-MRT und Skelettszintigraphie auszuschöpfen.

-  PET; PET/CT mit 18F-Fluordesoxyglukose bei Seminomen nach Chemotherapie bei Residuen von > 3 cm

 

4. Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 4: Hauttumoren

- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei malignem Melanom, Merkel-Zell-Karzinom und Plattenepithelkarzinom der Haut zur Beurteilung der Operabilität, auch vor Einleitung einer systemischen medikamentösen Therapie

 • wenn der „Sentinel Node“ Tumorbefall zeigt und eine erweiterte Lymphadenektomie geplant ist, und/oder

 • wenn im CT/MRT oder bei klinischer Untersuchung vergrößerte, metastasenverdächtige Lymphknoten nachgewiesen wurden und/oder

 • zum Ausschluss weiterer Metastasen, wenn sonst alle im CT/MRT erkennbaren Fernmetastasen R0-resektabel erscheinen.

 

5. Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax

- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei Mesotheliom der Pleura oder des Perikards zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik

- PET; PET/CT (mit radioaktiven Somatostatin-Rezeptor-Liganden) bei neuroendokrinen Tumoren oder auch mit F-18-Fluorodesoxyglukose bei bösartigen Neubildungen der thorakalen Neuralleiste (Paragangliome) zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik oder zur Erhebung des Rezeptorstatus vor nuklearmedizinischer Therapie

- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose oder radioaktiven Somatostatin-Rezeptor-Liganden) bei bösartigen Neubildungen des Thymus zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder Rezidivdiagnostik- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei Mesotheliom der Pleura oder des Perikards zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik

- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei bösartiger Neubildung des Mediastinums oder der Pleura zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik

- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei bösartiger Neubildung des thorakalen Binde- und Weichteilgewebes (zum Beispiel Sarkome) zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik

 

6. Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 6: Kopf- oder Halstumoren

PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei Patientinnen und Patienten mit KopfHals-Tumoren

- zur Planung einer potenziell kurativen Lokaltherapie oder vor funktionseinschränkenden Therapiemaßnahmen (Strahlentherapie oder Operation) sofern die konventionelle Diagnostik (u.a. CT und/oder MRT) von Kopf/Hals, Thorax und Abdomen abgeschlossen ist und Fernmetastasen nicht nachgewiesen wurden

- wenn in der postoperativen Verlaufskontrolle in der konventionellen Diagnostik (CT, MRT) nicht zwischen Narbengewebe und Lokalrezidiv unterschieden werden kann und für den Fall eines Lokalrezidivs eine Lokaltherapie empfohlen wird - PET; PET/CT

- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei Patientinnen und Patienten mit Schilddrüsenkarzinom und

• erhöhtem Tumormarker Thyreoglobulin bzw. Calcitonin und/oder

• negativer oder unklarer konventioneller Bildgebung, inklusive Radiojod-Szintigrafie, zur Detektion von radiojodrefraktären Läsionen (residueller Tumor, Lokalrezidiv, Lymphknotenmetastasen und Fernmetastasen) und postoperativ verbliebenem Schilddrüsengewebe mit dem Ziel therapeutische Konsequenzen einzuleiten

- PET; PET/CT (mit F-18-Fluorodesoxyglukose) bei Patientinnen und Patienten mit malignem Melanom, Merkel-Zell-Karzinom und Plattenepithelkarzinom der Haut zur Beurteilung der Operabilität, auch vor Einleitung einer systemischen medikamentösen Therapie

• wenn der „Sentinel Node“ Tumorbefall zeigt und eine erweiterte Lymphadenektomie geplant ist, und/oder

• wenn im CT/MRT oder bei klinischer Untersuchung vergrößerte, metastasenverdächtige Lymphknoten nachgewiesen wurden und/oder

• zum Ausschluss weiterer Metastasen, wenn sonst alle im CT/MRT erkennbaren Fernmetastasen R0-resektabel erscheinen

- PET; PET/CT (mit Ga-68-markierten Somatostatin-Rezeptorliganden) bei Patientinnen und Patienten mit Merkel-Zell-Karzinom vor geplanter nuklearmedizinischer Therapie mit radioaktiven Somatostatin-Rezeptor-Liganden zur Erfassung des Somatostatin-RezeptorStatus und Beurteilung der nuklearmedizinischen Therapiemöglichkeit

- PET; PET/CT (mit radioaktiven Somatostatin-Rezeptor-Liganden oder F-18-Fluorodesoxyglukose) bei Patientinnen und Patienten mit Paragangliomen zur Ausbreitungsdiagnostik vor einer kurativ intendierten Behandlung oder zur Rezidivdiagnostik oder zur Erhebung des Rezeptorstatus vor nuklearmedizinischer Therapie

 

Appendix Anlage 2 e) schwerwiegende immunologische Erkrankungen: Sarkoidose

- PET; PET/CT mit F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (FDG-PET) oder PET; PET/CT mit radioaktiv markierten Somatostatin-Rezeptor-Liganden wie Ga-68-DOTA-NOC

• bei bereits nachgewiesener extrakardialer Sarkoidose mit unklaren, neu aufgetretenen kardialen Symptomen oder Auffälligkeiten in der Echokardiographie, im EKG oder 24h-EKG

• bei unklarer Rhythmusstörung oder Herzinsuffizienz im jüngeren Lebensalter und Verdacht auf Sarkoidose als komplementäre Diagnostik zu einem unklaren kardialen MRT-Befund oder wenn ein kardiales MRT kontraindiziert ist

 

Im Zusammenhang mit § 137e SGB V definierte besondere Qualitätsanforderungen sind zu beachten.

 

Bei allen anderen Krebserkrankungen oder bei o. g. Indikationen bei Patienten, die nicht in einem ASV eingeschlossen sind, ist die Untersuchung nur nach Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse möglich.

 Die Genehmigung erfolgt dabei i.d.R. nach § 2 Abs. 1a SGB V im Rahmen einer notwendigen, außervertraglichen Leistung.
Die Kostenübernahmeanforderung für so eine außervertragliche Untersuchung ist nur bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung möglich, bei der weitere, allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Diagnostik nicht mehr zur Verfügung steht.
Weiterhin muss das Ergebnis der Untersuchung entscheidend sein für die weitere Therapie / einen weiteren (spürbar) positiven Krankheitsverlauf.

(Vgl. BVerfG-Beschluss vom 06.12.2005; Az.: 1 BvR 347/98 und nachfolgende BSG-Rechtsprechung einschl. Neufassung des §2 (1a) SGB V)

 

Für Rückfragen/Hilfe zur Antragstellung steht Ihnen gern unser Praxisteam (+49 201 53699080) zur Verfügung.

 


Diese PET/CT-Untersuchungen dürfen nur von besonders qualifizierten zertifizierten Fachärzten mit weitreichender klinischer Erfahrung und entsprechender Geräteausstattung durchgeführt werden. Wir haben ein solches Zertifikat von der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin

 

Unsere hervorragende Geräteausstattung wurde zudem von der Europäischen Gesellschaft für Nuklearmedizin zertifiziert.

  

 

 

 

 

Neue/weitere gesicherte Indikationen für PET/CT

 

Literatur:

1. Appropriate Use Criteria for 18F-FDG PET/CT in Restaging and Treatment Response Assessment of Malignant Disease.
Jadvar H, Colletti PM, Delgado-Bolton R, Esposito G, Krause BJ, Iagaru AH, Nadel H, Quinn DI, Rohren E, Subramaniam RM, Zukotynski K, Kauffman J, Ahuja S, Griffeth L.
J Nucl Med. 2017 Dec;58(12):2026-2037.

 

2. Appropriate Use Criteria for Somatostatin Receptor PET Imaging in Neuroendocrine Tumors.
Hope TA, Bergsland EK, Bozkurt MF, Graham M, Heaney AP, Herrmann K, Howe JR, Kulke MH, Kunz PL, Mailman J, May L, Metz DC, Millo C, O'Dorisio S, Reidy-Lagunes DL, Soulen MC, Strosberg JR.
J Nucl Med. 2018 Jan;59(1):66-74.

 

3. ASV-Richtlinien (https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/80/)

 

4. g-BA-Vorgaben (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)

 

5. KBV-Vorgaben (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Vergütung nach EBM (Überweisungsschein):

 

Gundlage g-BA-Beschluss und QS-Vereinbarung KBV/GKV-SV

 

Zugelassene Indikationen

 

Die PET darf für die folgenden Indikationen nach Maßgabe der folgenden Paragraphen dieser

Nummer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung als vertragsärztliche Leistung erbracht

werden:

 

1. Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.

2. Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.

3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.

4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.

5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.

6. Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms.

7. Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten

- mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren

oder

- mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs.

8. Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.

9. Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen.

10. Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen.